Veto

Veto Lateinisch von vetare = verhindern, untersagen, Einspruch erheben.
Veto heißt somit: Ich erhebe Einspruch.
Da uns der Begriff „Kommentar“ als zu schwammig erschien, haben wir uns für das Wort Veto im ureigensten Sinne entschieden.

„Rückgang der Zivilklagen“ – Bericht der FR – Frankfurter Rundschau

„Zu hohe Kosten, zu wenig Vertrauen in die Gerichte“ Link
Zum Rückgang der Zivilklagen 
In diesem Artikel kommt der Zweifel breiter Bevölkerungsschichten an der Justiz, adressiert an die Richterschaft, zum Ausdruck: unsichere Rechtslage, lange Verfahrensdauer und hohes Kostenrisiko. Seit 2017 habe ich als Geschädigter an über 80 Verhandlungen wegen Urheberrechtsverletzungen bezüglich unrechtmäßiger Bildnutzung meiner Fotografien persönlich teilgenommen und erfahren müssen, was an deutschen Gerichten los ist. Wenn z.B. Richter nur schlecht oder gar unvorbereitet in die Verhandlung gingen, weil sie entweder die Schriftsätze nicht gelesen haben oder behaupteten, sie hätte den Streitstoff durchgearbeitet, was sich dann aber im Urteil als schlichte „Schutzbehauptung“ (juristischer Begriff für gelogen) herausstellte. Die Zivilprozessordnung sieht die sogenannte Güte -Verhandlung vor, die m.E. den Namen nicht verdient. Dies, um die Justiz und damit die Richterschaft zu entlasten, um Verfahren „abzukürzen“, sich sozusagen Arbeit zu ersparen durch den sogenannten Vergleichsschluss, anstelle eines Verfahrens mit eventueller Beweisaufnahme und aufwendigem Urteil. Es wird oft mit erheblichem Vergleichsdruck auf die Parteien gearbeitet, durch taktische Manöver, unter Zuhilfenahme einer angeblichen  „Rechtsunsicherheit“. z.B. wegen vermeintlich fehlender Beweise oder unsicherer Rechtslage. Hilft das nicht, wird mit den Prozess- und Anwaltskosten, beim Unterliegen, gedroht. Da wird so mancher Prozessteilnehmer schwach.
Nicht zu unterschätzen ist auch der Hebel der „Einigungsgebühr“ für die Rechtsanwälte, die bei einem Vergleich winkt, denn so werden die Anwälte „motiviert“, auf ihre Mandanten „einzuwirken“. 
Ist das nicht sogar eine Vorstufe zur Korruption? Der Anwalt hat sich für die Interessen des Mandanten einzusetzen!
Da wird aber mancher Anwalt schon mal schwach und knickt, meist unmerklich für dessen Mandanten, ein. Als Anwalt hätte er ja bereits alles getan, beklagt er sich dann nach einem verlorenen Verfahren. Gegen die Meinung der Kammer des Landgerichts  oder des Senats des OLG könne er nun gar nichts mehr ausrichten, lautet dann die Antwort des unterlegenen Anwalts. 
Aber drei gewinnen immer: Richter und die Anwälte beider Parteien. Alle eint, dass sie immer bezahlt werden und zwar garantiert.
Ach stimmt, es handelt sich bei allen Dreien um Mitglieder des sogenannten Rechtskörpers. Und wenn man als Anwalt schön brav ist und dem Richter folgt, denn „die sehen sich ja immer wieder“, dann schaut man doch lieber, gut miteinander auszukommen und arrangiert sich entsprechend.
Im Übrigen sind Anwälte auch ausgebildete Richter. 
Aber wehe, wenn der Anwalt sich gar stur an Norm und Gesetzestext hält und eben nicht auf das vermeintlich leichtere Spiel der Vergleichsverhandlung einsteigt. Und der Richter plötzlich Widerspruch und Korrekturen seiner, meist ja nur „vorläufigen Rechtsansicht“ erfährt. 
Dann kann es für Mandant und dessen Anwalt ungemütlich werden vor Gericht.  Dieser Widerspruch muss gebrochen werden: da zeigen sich 3 Richterinnen eines Landgerichts in Süddeutschland empört, wenn deren Auslegung der ZPO fehlerhaft war und diese sich in der Verhandlungspause zurückzogen, um im Zöller, der „ZPO-Bibel“ nachzulesen, dass der Anwalt eben doch recht hatte. 
Danach kann es für den Aufsässigen im darauffolgenden Urteil auch mal negativ verlaufen. Es werden BGH-Rechtsprechungen, die übrigens für alle deutschen Gerichte bindend sind, zerstückelt und sinnentstellend angewendet. Hauptsache sie wurden grob erkennbar zitiert. Nicht jeder prüft, ob Wesentliches weggelassen oder nur Teilaspekte vorgebracht wurden. Nur, um sich des möglichen Vorwurfs zu entziehen, man habe das „Rechtliche Gehör“ nach Art. 103 GG verletzt. Übrigens eine der Standardverletzungen in etlichen Verfahren, die ich erdulden musste.
Obendrein gibt es ja auch noch den „Wunderparagraphen“ der ZPO : § 287- über das „Richterlichen Ermessen“, was manchem Richter in allen erdenklichen Lebens- und Verfahrenslagen aus der Patsche hilft. Dabei müssen sich Richter an die Gesetzesnormen halten. Der Paragraph ist eben kein Freifahrtschein für richterliche Willkür, will man die Grundrechte achten, eine der Grundlagen unsere Demokratie.
Aber wer prüft das schon? Wer traut sich Richter anzuzweifeln und sich zu widersetzen?
Richter stehen unter staatlichem Schutz. Richter haften (fast) nie. Ist die Rechtsbeugung nach § 339 StGB (bei fehlerhafter Normanwendung) bewusst entschärft worden? Richter machen doch keine Fehler? Oder doch, z.B. wie im Fall Gustl Mollath? Dieser Paragraph 339 StGB findet so gut wie nie Anwendung.
Also weiter freie Fahrt für die Richterschaft. 
Gerne wird dabei übersehen, dass dieses „Ermessen“ an harten Fakten gebunden ist: der Prüfung und Einbeziehung aller Argumente, z.B. gilt nach BGH-Rechtssprechung für den Geschädigten sogar die Beweiserleichterung. Wie oft wurde das ausgeblendet.
Ist das die Antwort, warum Bürger wie Unternehmer Angst haben vor der Unbill am Gericht? 
Strategien der „Verunklarung“ nannte es Dr. Thomas Discher, wenn der Streitstoff plötzlich ganz schwer verständlich wird. Da bauen sich ganze Wolkentürme an „Rechtsunsicherheit“ für die Richter auf.
Eine weitere Waffe ist der Justiz in die Hand gegeben, die m.E. einen Zentralnerv des Prozess-Unrechts darstellt: die „Baumbach’sche Formel“- die Erfassungsmethode eines Juristen aus der NS-Zeit, die „Quotelung“ einer Kostenverteilung für das abgeschlossene Verfahren. 
Ein Damokles-Schwert oder gar eine Guillotine des Gerichts: für den Kläger oder Beklagten?
Hiermit jedenfalls entfaltet sich der ganze Wahnsinn, eine Auferlegung von Kosten nach Gutdünken der Richter. Was, wenn ein Urteil auf eine fehlerhafte Einschätzung gründet? 
Ach so, Richter haften ja nicht! 
Der Unterlegene muss sich dem beugen und zahlen! 
Oder in Berufung gehen.
Konkretes Beispiel: ein kroatischer Ladenbauer mit deutscher Niederlassung und weltweit tätig, benutzt ungefragt 8 Fotografien und bewirbt damit seinen Produkte Online und in Broschüren, welche er weltweit verkauft und einbaut, in den Edel-Malls der Emirate, in London, Paris, Wien, Toronto, Washington und New York. Bei Ladendiebstahl ist es ganz einfach: der Dieb bekommt eine Anzeige und zahlt eine Strafe. Der Ladeninhaber, der den Dieb anzeigt, bleibt ohne Kosten. 
Anders verhält es sich hier: willkommen im Zivilrecht. Der rechtliche Weg ist hier vom Gesetzgeber vorgegeben: Abmahnung mit Unterlassungserklärung, dann ein Gerichtsverfahren, wofür es einen Anwalt braucht: Kostenpunkt ca. 4.300,- € , Gerichtskosten 2.200,- €, gegnerischer Anwalt 3.400,- € Summa = rund 10.000,- € nur für die 1. Instanz.
Die beteiligte Richterin gab sich uneinsichtig, hat Vertragsstrafen und den Umfang des Schadens nicht anerkennen wollen. Sämtliche Argumente meines Anwaltes wurden von ihr schlicht ignoriert. 
Bei  Kostenquotelung mit einem ⅔-Unterliegen wie hier geschehen macht das rund 6.600,- € an eigenen Kosten! Und das nennt sich Gerechtigkeit? 
Ich werde bestohlen und muß noch 6.600,- € dafür zahlen???
Fragt sich denn niemand in den Justizministerien, was das mit Gerechtigkeit zu tun hat? Das ist meines Erachtens die Antwort auf die Frage, warum die Zahl der Zivilverfahren so drastisch sinkt.
Das Vertrauen in die Justiz ist schlicht weg. 

Datenkrieg: “ Der große Diebstahl“

Wir befinden uns nicht erst seit dem Einzug von Chat GPT oder anderen KI-Hilfswerkzeugen, die uns das Nachdenken abnehmen oder freundlicher formuliert, mindestens erleichtern sollen, in einem Datenkrieg. 

So warnte Heise Online auch vor den unbefristeten Weiterverwertungsrechten an den Inhalten Ihrer Nutzer durch die Zuckerberg-Medien Facebook, WhatsApp und Instagram schon Ende der Nuller-Jahre bei Heise: „Das soziale Netzwerk behält sich das Recht zur Weiterverwendung der vom Nutzer hinterlegten Daten vor, selbst nachdem dieser seinen Account gelöscht hat.“ Quelle

Daten sind der (nicht mehr) neue Goldrausch. Auch Google sammelt eifrig Daten und nutzt seine Marktmacht aus, in dem es sich bei den Suchergebnissen mittels der KI-Übersicht an erste Stelle setzt, wenn der Nutzer etwas „googeln“ will. Dann haben die Drittanbieter, die auch noch Google-Werbeanzeigen kostenpflichtig schalten das Nachsehen. Quelle:

Microsoft steht wohl nicht besser da. Die Fachzeitschrift Chip weist darauf hin, dass die Software Copilot sogar den Gesprächsverlauf und Textnachrichten aufzeichnen, Screenshots erstellen kann und fortlaufend über Netzwerk Daten an Microsoft sendet. Zur Verbesserung des Computerspiels? Wohl kaum. Quelle:

Nicht anders ergeht es da den Content = Inhaltslieferanten, als da sind: Musiker, deren Lieder per KI- umgewandelt und als Imitate von Spotify anstelle der Originalsongs dem Hörer vorgesetzt werden, natürlich mit Ersparnis der Gagen für die Künstler. 

Fotografen, deren Fotografien mittels der KI-Software Photoshop, Midjourney und vielen anderen in den großen Lern-Pool ausgewertet werden, um dann im zweiten Schritt den Maschinen zu gestatten eigene Inhalte daraus zu generieren – natürlich honorarfrei für die einstigen Lieferanten, die Fotografen. Dies ist nun sogar am Fotohandy möglich, unter der Einwilligung der AGB der jeweiligen App, räumt man diesen auch noch weitere Rechte ein. 

Wir Urheber gehen wieder einmal, ohne bezahlt zu werden, leer aus. 

Buchautoren sind genauso betroffen: ganze Bücher werden über KI generiert und fluten über Amazon den Kindle- und Büchermarkt. 

In die Bestsellerlisten per Bot-Farmen gepusht,  steht zu befürchten, dass sie eines Tages die Kassen der Verwertungsgesellschaften illegal aussaugen, deren Ausschüttungen eigentlich den Kreativen, den Autoren und Musikern gelten sollte. Quelle

Eberhard Franke 16.02.26

„Die Angemessene Vergütung“- dank Jost Vacano

Seit 2008 kämpfte der Kameramann Jost Vacano (*1934) für eine rechtliche Anerkennung seines Berufes als „Bildschöpfer“ und für eine angemessenene Vergütung. Mit seiner innovativen Kameraführung im Kinofilm „Das Boot“ von Wolfgang Petersen wurde dieser zum Publikumserfolg in Deutschland mit über 6 Millionen Besuchern.
Die atmosphärisch dichten und dynamischen Aufnahmen im U-Boot-Innern brachten ihm neben der Oskar-Nominierung internationalen Erfolg. Hollywood-Produktionen wie „Robocop“ und „Total Recall“ folgten.
Der Gesetzgeber führte 2002 den sogenannten Fairness-Paragraphen § 32a UrhG ein, der eine angemessene Vergütung sichern sollte, wenn die ursprünglich vereinbarte Vergütung, damals ca. 100.000,- € für eine einjährige Produktionszeit,  in einem „auffälligen Missverhältnis“ zu den Erträgen und Vorteilen für den Nutzer steht, hier der Filmgesellschaft als Produzent und Verwerter des Films. Die ARD-Tochter Bavaria behauptete, der Film habe über 100 Millionen Dollar eingespielt.
Danach kann der Urheber sogar eine Vertragsänderung verlangen, in das der Vertragspartner einwilligen muss, sollte sich das einstig vereinbarte Honorar als unangemessen erweisen.

Vacano klagte gegen mehrere ARD-Anstalten, die Bavaria und gegen Eurovideo in Stufenklagen um Auskunft, durch alle Instanzen vom LG über das OLG München bis vor den BGH und wieder zurück, in etlichen Etappen.
2011 erlangte er den ersten Erfolg am BGH über die Erteilung von Auskünften seitens der Verwerter.
BGH, Urteil vom 22. September 2011 – I ZR 127/10 – Das Boot I.

2017 sprach ihm das OLG München 438.000,- Euro zuzüglich Zinsen zu. Nach der Berufung  eines weiteren Verfahrens vor dem Stuttgarter OLG ging er zum BGH aufgrund der fehlerhaften Berechnungsgrundlage des Schadensersatzes, was dann wiederum zu einer Zurückverweisung des Falls an das OLG Stuttgart führte.
BGH, Urteil vom 20. Februar 2020 – I ZR 176/18, GRUR 2020, 611 – Das Boot II
Die letzte Nachricht stammt vom Februar 2022 mit der Verwirrung über die angebliche Beendigung des Konflikts durch die Bavaria Film und EuroVideo Medien.
Jost Vacano und dessen Anwalt hatten aber weder Kenntnis noch einer Einigung zugestimmt.

Vor ca. 2 Jahren nahm ich telefonisch Kontakt zu Jost Vacano auf und erkundigte mich nach dessen persönlichen Erfahrungen aus diesen, sich so lang hinziehenden Verfahren, weil ich selbst ähnliches erleben und erfahren musste. Ich suchte Rat und Solidarität bei einem Kampfgenossen. Die langen Auseinandersetzungen wollte er aber nicht noch einmal aufwärmen und bat um Verständnis sich nun anderen Dingen zu widmen, angesichts seines hohen Alters. „Es sei doch schon alles geschrieben worden und nachlesbar.“

Weiterhin ist über die Medien vom Ausgang der Auseinandersetzungen nichts zu erfahren. 
Jost Vacano hat sich mehr als 15 Jahre für eine angemessene Vergütung für Urheber eingesetzt. Die Strapazen der langen Prozessdauer haben ihm viel abverlangt, dennoch hat er einen Erfolg errungen, der für die Film- und Kreativbranche von hohem Wert ist: 
Die angemessene Vergütung auch trotz vorheriger Vereinbarungen, wenn diese zu niedrig waren.
Es zeigt sich eben erst häufig nach einer Produktion, wie erfolgreich ein Werk, ein Film, ein Lied, eine Fotografie, etc. am Markt tatsächlich ist. Manchmal dauert es etliche Jahre, bis man ein Resümée ziehen kann. Dann soll der Auftraggeber, der den größten Teil des Erfolges monetär auf seiner Seite hat, den Urheber teilhaben lassen. Der Urheber ist an den Früchten seiner Arbeit zu beteiligen, siehe § 11 des Urhebergesetzes.

Dafür gebührt Jost Vacano großer Dank und Anerkennung. Für mich ist der § 32a UrhG. der Jost-Vacano-Paragraph. Autor: EF